Wegbeschreibung Ingenieurbüro Springl
anfahrt Autobahnausfahrt Süd
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In Bayern benötigen Sie für jedes Bauvorhaben die erforderlichen bautechnischen Nachweise wie den Brandschutznachweis. (Ausgenommen hiervon sind lediglich verfahrensfreie Vorhaben nach Art. 57 BayBO.)

Wird im Brandschutznachweis festgestellt, dass die präskriptiven - wie ein Kochrezept vorschreibenden - Anforderungen nicht eingehalten sind, müssen die Abweichungen aufgeführt werden. Es muss begründet werden, warum die Abweichung unbedenklich ist, also die brandschutztechnischen Schutzziele trotzdem eingehalten werden.

Eine besondere Herausforderung sind bestehende bauliche Anlagen - bestandsgeschützt oder nicht.

Egal, ob Gebäudeklasse 1 bis 5, Sonder- oder Regelbau, Neubau oder Bestand - wir erstellen Brandschutznachweise.